- Wir informieren Sie über die rechtlichen Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz.
- Wir informieren Sie zu finanziellen, rechtlichen und praktischen Fragen, wenn Sie sich trennen wollen.
- Wir beraten Sie bei Vergewaltigung.
- Wir informieren Sie über weitere Unterstützungsangebote im Werra-Meißner-Kreis.
- Wir beraten Sie, um zu klären, wie Sie sich und ihre Kinder schützen können.
- Wir beraten Sie, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, über das Erlebte zu sprechen.
- Wir unterstützen Sie bei Antragstellung vor Gericht, wenn Sie sich für diesen Schritt entscheiden.
- Wir unterstützen Sie im Umgang mit Behörden.
In der Regel umfasst das Erstgespräch:
- die Klärung der Gefahrensituation und bei Bedarf Erstellung eines individuellen Sicherheitsplanes
- Informationen über Rechte und Hilfsmöglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz
- Abklärung der sozialen Situation
- Informationen über notwendige finanzielle und rechtliche Hilfen
- Informationen über örtliche Hilfsangebote und gegebenenfalls eine Vermittlung